- Außerkrafttreten von Rechtssätzen
- (Gesetzen, Verordnungen), erfolgt: (1) Durch Zeitablauf, wenn von Anfang an eine Befristung vorgesehen war; (2) durch förmliche Aufhebung durch einen späteren Rechtssatz; (3) durch Kollision mit einer späteren Rechtsnorm gleichen oder höheren Ranges.
Lexikon der Economics. 2013.