Außerkrafttreten von Rechtssätzen

Außerkrafttreten von Rechtssätzen
(Gesetzen, Verordnungen), erfolgt: (1) Durch Zeitablauf, wenn von Anfang an eine Befristung vorgesehen war; (2) durch förmliche Aufhebung durch einen späteren Rechtssatz; (3) durch Kollision mit einer späteren Rechtsnorm gleichen oder höheren Ranges.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”